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Eine Risikolebensversicherung sichert die Hinterbliebenen im Falle des Todes der versicherten Person ab.

Kommt der Ernährer ( Hauptverdiener ) der Familie zu Tode, kann das die Existenz der gesamten Familie betreffen, insbesondere wenn ein Haus finanziert wurde – oder Geld für die Ausbildung und das Studium der Kinder vorhanden sein muss.

Eine Risikolebensversicherung beinhaltete keinen Sparanteil und ist daher grundsätzlich günstiger als eine Kapitallebensversicherung, wobei die Versicherungssummen auch noch wesentlich höher vereinbart werden können und das für „kleines Geld“.  

Die Versicherungssumme wird nur im Todesfall ausgezahlt. Eine Erlebensfallsumme wie bei der Kapitallebensversicherung gibt es nicht.

Eine Unfalltodesfalleistung kann als Zusatzbaustein integriert werden.

Besteht z.B. eine Lebensgemeinschaft – ohne Trauschein – sollten sich die Partner gegenseitig mit einer Todefalleistung absichern, da möglicherweise keine gegenseitigen Rentenansprüche bestehen und das ausgezahlte Kapital privat verrentet werden könnte.

Wird  eine Versicherungssumme von z. B. 180.000 €  für 15 Jahre mit 4 % verzinst angelegt, erhalten Sie eine akzeptable monatl Rente. 

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Preisunterschiede:

Natürlich ist der Beitrag einer versicherten Person  - je jünger und gesünder sie ist -  umso günstiger.
Vorerkrankungen könnten unter Umständen bei der Gesundheitsprüfung (Gesundheitsfragen im Antrag) durch die Gesellschaft zu Risikozuschlägen oder Ausschlüssen führen. 

  • Raucher sind  teurer als Nichtraucher
  • risikoreiche Hobby’s werden oftmals mit einem Zuschlag mitversichert.
  • Kurze Laufzeit oder geringe Versicherungssumme, verringert den Beitrag
  • Biometrische Risiken  - männlich oder weiblich verändern ebenfalls den Beitrag

 

Noch ein Hinweis:

Es werden auch Verträge „für zwei verbundene Leben“ angeboten.

Der Beitrag ist eine Mischkalkulation aus den Geburtsdaten  der beiden Personen.

Die Versicherungssumme wird bei Tod einer der beiden Personen ausgezahlt, dann erlischt der Vertrag.

Die überlebende Person steht dann ohne Versicherungsschutz da und müsste sich bei einem Neuantrag zu den dann aktuellen Gesundheitsfragen und dem dann gültigen Einrittsalter weiterversichern.

Des Weiteren werden Tarife angeboten, deren Versicherungssumme bereits vorzeitig ausgezahlt wird, wenn aufgrund z. B. einer schweren Erkrankung der versicherten Person, der Tod innerhalb eines Jahres eintritt.

Dies ist nur ein Auszug aus den versicherbaren Möglichkeiten einer Risikoklebensversicherung und erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.

 

Dies ist nur ein Auszug aus den versicherbaren Möglichkeiten einer Risikolebensversicherung und erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.

 

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