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Riester-Rente    - Zulagenrente -

Seit 2000/2001 gibt es die Riester-Rente - benannt nach dem damaligen Arbeitsminister  Walter Riester, der diese Form der stattlichen Förderung ins Leben gerufen hatte.    

Hintergrund war die gesetzliche Rentenreform, bei der das Nettorentenniveau eines Eckrentners um 3 % von  70 auf 67 %  reduziert wurde. Im Gegenzug wurde die staatlich geförderte Zulagenrente eingeführt - in deren Genuss man nur kommt, wenn eigen Sparbeiträge eingebracht werden.

Grundzulage:

Jedem Zulagenberechtigten  ( unmittelbar oder mittelbar Berechtigten ) stehen

ab 2008    154 €   zu  - jährlich.

ab 2018    175 €          jährliche  Zulage

Diese ( volle ) Grundzulage erhält jeder, der 4 % seines beitragspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens spart.  Wer weniger in den Riestervertrag einspart, erhält auch nur die Zulage anteilmäßig.

ab 2018 - Neue Regelung bei der Abfindung von "Kleinbetragsrenten"

Produkte ab 2018 müssen ein Wahlrecht enthalten ; monatl. Rentenanspruch geringer als 30 € (Recht auf Abfindung einer Einmalzahlung zu Beginn /Achtung steuerliche Bedingungen beachten

Kinderzulage:

 je Kind  185 €  und ab 2009 geborne Kinder  300 €   

Anspruch auf die Kinderzlage hat derjenige, der auch die Kindergeldzahlung erhält.

Berufsanfängerbonus:

für Jugendliche unter 25 Jahren  von 200 € auf die Grundzulage

Da die Beiträge zu Riester-Verträgen als Sonderausgaben geltend gemacht werden können, prüft das Finanzamt am Jahresende ( Günstigerprüfung ) ob die Zulagen oder der Steuervorteil herangezogen wird.

Bis zu 2.100 € inklusive der Zulagen für 2008 sind abzugsfähig - können sich nach der Steuergesetzgebung jedoch verändern.

Riestersparformen

  • Riester-Renten­versicherungen
  • Wohn-Riester.
  • Riester-Bank­sparpläne,
  • Riester-Fonds­sparpläne,

Haben Sie bereits einen Vertrag abgeschlossen, kann dieser auf Richtigkeit und Renditeerwartung überprüft werden. Ein Wechsel ist möglich.

Vermeintliche Vorteile  Vermeintliche Nachteile 
Förderungsbeträge oder Sonderausgabenabzug (Günstigerprüfung) max. 4% ab 2008 Volle Besteuerung der Auszahlung (Rente oder Kapital)
Hartz IV geschützt nur für Sozialversicherungspflichtige und Beamte
Insolvenzgeschützt Unisextarif (Nachteil für Männer)
Schutz vor sich selbst ( nicht vorab verfügbar) Nicht veräußerbar
Kapitalabfindung von 30% möglich Nicht beleihbar (Ausnahme Baudarlehen)
Vererbbarkeit an Ehepartner/Lebensgefährte  Verfügbarkeit erst nach dem 60. Lebensjahr
Auch für ältere Personen möglich eingegrenzte Vererbbarkeit
  Zulagen nicht ins Ausland transferierbar

 

Dies ist nur ein Auszug aus den Möglichkeiten einer Zulagen-Rente und erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.

 

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dann rufen Sie uns an: 02771 - 8 48 88 74  ;  Handy:  0171-3843827

 

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