Riester-Rente   - Zulagenrente -
Seit 2000/2001 gibt es die Riester-Rente - benannt nach dem damaligen Arbeitsminister  Walter Riester, der diese Form der stattlichen Förderung ins Leben gerufen hatte.  Â
Hintergrund war die gesetzliche Rentenreform, bei der das Nettorentenniveau eines Eckrentners um 3 % von 70 auf 67 % reduziert wurde. Im Gegenzug wurde die staatlich geförderte Zulagenrente eingeführt - in deren Genuss man nur kommt, wenn eigen Sparbeiträge eingebracht werden.
Grundzulage:
Jedem Zulagenberechtigten ( unmittelbar oder mittelbar Berechtigten ) stehen
ab 2008   154 €  zu - jährlich.
ab 2018   175 €         jährliche Zulage
Diese ( volle ) Grundzulage erhält jeder, der 4 % seines beitragspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens spart. Wer weniger in den Riestervertrag einspart, erhält auch nur die Zulage anteilmäßig.
ab 2018 - Neue Regelung bei der Abfindung von "Kleinbetragsrenten"
Produkte ab 2018 müssen ein Wahlrecht enthalten ; monatl. Rentenanspruch geringer als 30 € (Recht auf Abfindung einer Einmalzahlung zu Beginn /Achtung steuerliche Bedingungen beachten
Kinderzulage:
 je Kind 185 € und ab 2009 geborne Kinder 300 €  Â
Anspruch auf die Kinderzlage hat derjenige, der auch die Kindergeldzahlung erhält.
Berufsanfängerbonus:
für Jugendliche unter 25 Jahren von 200 € auf die Grundzulage
Da die Beiträge zu Riester-Verträgen als Sonderausgaben geltend gemacht werden können, prüft das Finanzamt am Jahresende ( Günstigerprüfung ) ob die Zulagen oder der Steuervorteil herangezogen wird.
Bis zu 2.100 € inklusive der Zulagen für 2008 sind abzugsfähig - können sich nach der Steuergesetzgebung jedoch verändern.
Riestersparformen
- Riester-RentenÂversicherungen
- Wohn-Riester.
- Riester-BankÂsparpläne,
- Riester-FondsÂsparpläne,
Haben Sie bereits einen Vertrag abgeschlossen, kann dieser auf Richtigkeit und Renditeerwartung überprüft werden. Ein Wechsel ist möglich.
Vermeintliche Vorteile | Vermeintliche Nachteile |
Förderungsbeträge oder Sonderausgabenabzug (Günstigerprüfung) max. 4% ab 2008 | Volle Besteuerung der Auszahlung (Rente oder Kapital) |
Hartz IV geschützt | nur für Sozialversicherungspflichtige und Beamte |
Insolvenzgeschützt | Unisextarif (Nachteil für Männer) |
Schutz vor sich selbst ( nicht vorab verfügbar) | Nicht veräußerbar |
Kapitalabfindung von 30% möglich | Nicht beleihbar (Ausnahme Baudarlehen) |
Vererbbarkeit an Ehepartner/Lebensgefährte | Verfügbarkeit erst nach dem 60. Lebensjahr |
Auch für ältere Personen möglich | eingegrenzte Vererbbarkeit |
 | Zulagen nicht ins Ausland transferierbar |
Â
Dies ist nur ein Auszug aus den Möglichkeiten einer Zulagen-Rente und erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.
Â
---- Wünschen Sie eine ausführliche Beratung ----
dann rufen Sie uns an: 02771 - 8 48 88 74Â ;Â Handy:Â 0171-3843827
Â
Datenschutzrechtliche Bestimmungen werden unserseits eingehalten - nicht gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben, sondern lediglich für ein Angebot genutzt.Â