Private Rentenversicherung
man unterscheidet zwischen einer
aufgeschobenen Rentenversicherung und einer
sofort beginnenden Rentenversicherung .
Die aufgeschobene private Rentenversicherung ist an sich eine sichere und langfristige Anlageform und bietet Möglichkeiten von Zusatzbausteinen.
z. B.
- Berufsunfähigkeitsabsicherung
- Todes- Hinterbliebenenschutz
- Beitragsrückgewähr während der Laufzeit
- Rentengarantiezeit ab Rentenbeginn
- Renten- oder Kapitalwahlrecht
- Abruf- oder Aufschuboption
Es können Einmalbeiträge oder auch laufende Beitragszahlung vereinbart werden.
Die Renten aus einer private Rentenversicherungen sind nach den neuen steuerrechtlichen Bestimmungen nur mit dem Ertragsanteil zu versteuert.
Bei einer Kapitalabfindung  muss die Hälfte des erzielten Gewinns versteuert werden.
Allerdings gilt für ab 2012 abgeschlossene Verträge nur noch ein garantierter Rechnungszins von 1,75 % Es werden von den Gesellschaften zwar Überschüsse versprochen; die jedoch  nicht garantiert sind.  Â
Verschiedene Auszahlungsmodelle stehen zur Verfügung:
-
dynamische Rentenzahlung
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teildynamische Rentenzahlung
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konstante Rentenzahlung
Um die Chance auf eine höher Rentenzahlung zu erhalten, kann der Kunde eine Â
fondsgebundene Rentenversicherung
wählen.
Bei der fondsgebundenen Rentenversicherung werden Teile des Beitrages in einen Fondsparplan ( Aktienfonds ) eingezahlt.
Je nach dem wie sich die Wertentwicklung des Fonds darstellt, erhöht oder verringert sich die Rentenzahlung gegenüber den klassischen Produkten, da hier der Anbieter keine Garantien übernimmt.Â
Bei einer sofort beginnenden Leibrente
erfolgt eine lebenslange Rentenzahlung gegen die Zahlung eines Einmalbeitrages - es kann ein Zusatz mit Rentengarantiezeit vereinbart werden, was dringend empfohlen wird.
---- Aber diese lohnt sich nur für denjenigen, der in die Glaskugel schauen kann und "weiß", dass er eine lange Lebenserwartung hat.Â
Denn wer nicht sehr alt wird, hat unter Umständen nichts von einer Rentenversicherung.
Beim Rentenbeginnalter von 67 einer männl. Person ist ein Rentenbezug von ca. 16 Jahren erforderlich, um die eingezahlten Beiträge wieder zurück zu erhalten.
Um eine ausgewogene Altersvorsorge zu betreiben, sollten Sachwertanlagen nicht unberücksichtigt bleiben.
Schauen Sie sich unter der Rubrik "Sachwertanlage" auf dieser Web-Seite um. Sie finden bestimmt eine Alternative.
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