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Private Rentenversicherung

man unterscheidet zwischen einer

aufgeschobenen Rentenversicherung und einer

sofort beginnenden Rentenversicherung .

Die aufgeschobene private Rentenversicherung ist an sich eine sichere und langfristige Anlageform und bietet Möglichkeiten von Zusatzbausteinen.

z. B.

  • Berufsunfähigkeitsabsicherung
  • Todes- Hinterbliebenenschutz
  • Beitragsrückgewähr während der Laufzeit
  • Rentengarantiezeit ab Rentenbeginn
  • Renten- oder Kapitalwahlrecht
  • Abruf- oder Aufschuboption

Es können Einmalbeiträge oder auch laufende Beitragszahlung vereinbart werden.

Die Renten aus einer private Rentenversicherungen sind nach den neuen steuerrechtlichen Bestimmungen nur mit dem Ertragsanteil zu versteuert.

Bei einer Kapitalabfindung  muss die Hälfte des erzielten Gewinns versteuert werden.

Allerdings gilt für ab 2012 abgeschlossene Verträge nur noch ein garantierter Rechnungszins von 1,75 % Es werden von den Gesellschaften zwar Überschüsse versprochen; die jedoch  nicht garantiert sind.   

Verschiedene Auszahlungsmodelle stehen zur Verfügung:

  • dynamische Rentenzahlung

  • teildynamische Rentenzahlung

  • konstante Rentenzahlung

Um die Chance auf eine höher Rentenzahlung zu erhalten, kann der Kunde eine  

fondsgebundene Rentenversicherung

wählen.

Bei der fondsgebundenen Rentenversicherung werden Teile des Beitrages in einen Fondsparplan ( Aktienfonds ) eingezahlt.

Je nach dem wie sich die Wertentwicklung des Fonds darstellt, erhöht oder verringert sich die Rentenzahlung gegenüber den klassischen Produkten, da hier der Anbieter keine Garantien übernimmt. 

Bei einer sofort beginnenden Leibrente

erfolgt eine lebenslange Rentenzahlung gegen die Zahlung eines Einmalbeitrages - es kann ein Zusatz mit Rentengarantiezeit vereinbart werden, was dringend empfohlen wird.

---- Aber diese lohnt sich nur für denjenigen, der in die Glaskugel schauen kann und "weiß", dass er eine lange Lebenserwartung hat. 

Denn wer nicht sehr alt wird, hat unter Umständen nichts von einer Rentenversicherung.

Beim Rentenbeginnalter von 67 einer männl. Person ist ein Rentenbezug von ca. 16 Jahren erforderlich, um die eingezahlten Beiträge wieder zurück zu erhalten.

Um eine ausgewogene Altersvorsorge zu betreiben, sollten Sachwertanlagen nicht unberücksichtigt bleiben.

Schauen Sie sich unter der Rubrik "Sachwertanlage" auf dieser Web-Seite um. Sie finden bestimmt eine Alternative.

Dies ist nur ein Auszug aus einer Vielzahl von Informationen und erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.

----  oder wünschen Sie eine ausführlichere Beratung ----
dann rufen Sie uns an: 02771 - 8 48 88 74  ;  Handy:  0171-3843827

 

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