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Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist für Eigentümer von Zwei- und Mehrfamilienhäusern, von vermieteten Wohneinheiten oder Eigentümergemeinschaften unerlässlich. Auch Grundstücke, die unbebaut sind, gehören streng genommen dazu.

Denn erleidet jemand im Treppenhaus, im Garten oder auf dem Grundstück einen Personen- oder Sachschaden, ist der Hauseigentümer dafür haftbar.

 

Decken Sie nur an:

  • mangelhafte Schneeräumung  oder Streupflichtverletzung
  • Eiszapfen oder Dachschindel können auf geparkte PKW oder gar Personen fallen
  • Besucher stürzen im Treppenhaus - aufgrund eines Mangels am Gebäude oder dergleichen.

Es können viel  und hohe Kosten auf den Hauseigentümer zukommen, an die er im Augenblick noch gar nicht denkt.

  • Schmerzensgelder
  • Krankenhauskosten
  • Verdienstausfall  , was ist mit evtl. Rentenleistungen für den Geschädigten?

Unter Umständen haftet er mit seinem Privatvermögen.

Einfamilienhäuser, in denen der Eigentümer ausschließlich selbst wohnt,
sind meist über die Privathaftpflicht abgedeckt.

Die Prämien richten sich nach Quadratmeter-Wohnfläche des Gebäudes.
Die Versicherungssumme sollte nicht unter 5 Millionen für Personen- und Sachschäden sein.
Unbebaute Grundstücke - vielleicht ein Gartengrundstück - sind wesentlich günstiger kalkuliert.

Dies ist nur ein Auszug aus den versicherbaren Möglichkeiten einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht und erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.

 

Klicken Sie hier und vergleichen Sie selbst!

Ein Beratungsprotokoll wird online nicht erstellt, da der Kunde eigenverantwortlich ohne Beratung sein Deckungskonzept zusammenstellt und somit auf ein Protokoll automatisch verzichtet.  

 

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dann rufen Sie uns an: Tel.: 02771 - 8 48 88 74  Handy:  0171 - 384 38 27

Denn es stehen möglicherweise Deckungskonzepte mit günstigeren Prämien zur Verfügung.

 

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