Eine Reise-Krankenversicherung sollte jeder, der in den Urlaub fährt, haben. Es bestehen zwar Abkommen zwischen BRD und verschiednen Ländern hinsichtlich der gesundheitlichen Versorgung ( gesetzlichen Krankenversicherer )  – aber wie ist die Versorgung im Ausland und wer zahlt Kosten, die nicht im Abkommen verankert sind. –
Oder besteht überhaupt ein Sozialversicherungsabkommen mit dem Reiseland?
Eine Auslandsreisekrankenversicherung für bestimmte Personen in Höhe von ca. 30 – 50 Cent pro Tag und pro Person, ist nicht die Welt.
Man unterscheidet zwischen
Tages-Reise-Krankenversicherung
Versicherungsschutz besteht bei der Tages-Reise-Krankenversicherung für private und berufliche Auslandsaufenthalte.
Ganz gleich wo, Ihre Kosten werden zu 100 % erstattet, und zwar für
- ambulante ärztliche Heilbehandlung
- Arzneien und Verbandmittel
- stationäre Heilbehandlung im Krankenhaus
- schmerzstillende zahnärztliche Behandlung
- notwendige Transporte zum nächstgelegenen Krankenhaus durch anerkannte Rettungsdienste
- zusätzliche Kosten eines medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Rücktransports
- Überführung und Bestattung bis 10.000,- EUR
- Taxi- und Telefonkosten bis zusammen 50,- EUR
und
Jahres-Reise-Krankenversicherung
Versicherungsschutz besteht bei der Jahres-Reise-Krankenversicherung für beliebig viele private Auslandsaufenthalte innerhalb eines Versicherungsjahres bis zu einem Alter von 64 Jahren für eine Dauer von 42 Tagen und ab einem Eintrittsalter von 65 Jahren für 28 Tage je Reise.
Ganz gleich wo, Ihre Kosten werden zu 100 % erstattet, und zwar für
- ambulante ärztliche Heilbehandlung
- Arzneien und Verbandmittel
- stationäre Heilbehandlung im Krankenhaus
- schmerzstillende zahnärztliche Behandlung
- notwendige Transporte zum nächstgelegenen Krankenhaus durch anerkannte Rettungsdienste
- zusätzliche Kosten eines medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Rücktransports
- Überführung und Bestattung bis 10.000,- EUR
- Taxi- und Telefonkosten bis zusammen 50,- EUR
Leistungsbeispiele
Einige Beispiele:
- Ein Kassenpatient erkrankt in Ägypten und muss sich dort einer Behandlung unterziehen. Da kein Sozialversicherungsabkommen besteht, muss er die Kosten selbst tragen.
- Ein anderer Urlauber muss sich in Spanien behandeln lassen. Der Arzt besteht auf Barzahlung. Heimgekehrt, muss der Urlauber erfahren, dass die abgerechneten Leistungen nicht in voller Höhe nach deutschem Krankenversicherungsrecht abzurechnen sind, auf der Differenz bleibt er sitzen.
- Eine Urlauberin ist im Ausland erkrankt. Es wird dringend angeraten, sie zu weiteren medizinischen Behandlungen nach Deutschland zu fliegen. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt solche Kosten allerdings nicht.
Die o. aufgeführten Leistungsmerkmale wurden mit freundlicher Genehmigung der Signal-Iduna-Versicherung zur Verfügung gestellt.
Dies ist nur ein Auszug aus den versicherbaren Möglichkeiten einer Reisekrankenversicherung und erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.
Â
                                    Â
Ein Beratungsprotokoll wird online nicht erstellt, da der Kunde eigenverantwortlich ohne Beratung sein
Deckungskonzept zusammenstellt und somit auf ein Protokoll automatisch verzichtet. Â
Â
 ---- oder wünschen Sie eine ausführlichere Beratung ----
dann rufen Sie uns an: 02771 - 8 48 88 74Â ;Â Handy:Â 0171-3843827
Â
Denn es stehen möglicherweise Deckungskonzepte mit günstigeren Prämien zur Verfügung.
Â
Datenschutzrechtliche Bestimmungen werden unserseits eingehalten - nicht gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben, sondern lediglich für ein Angebot genutzt.Â
Â