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Gebäudeglasversicherung ersetzt Schäden an der Verglasung des Hauses (Ein- oder Mehrfamilienhäuser). Ob der Glasbruch durch Fremd- oder durch Eigenverschulden geschehen ist, ist unerheblich.

Ein Kratzer auf der Glasoberfläche ist nicht abgedeckt, jedoch ein Riss, der durch die gesamte Dicke der Glasscheibe geht.

Für gewerblich genutzte Gebäude bestehen gesonderte Tarife.

Versicherte Glasflächen sind:

  • Gebäudeverglasung
  • Dachverglasung
  • Haustüre
  • Zwischentüren
  • Wintergärten
  • Glasbausteine
  • Duschkabine

Auf  Nachfrage bei der Gesellschaft oder je nach Tarifvariante sind auch evtl. gegen Aufpreis

  • Scheiben der Sonnenkollektoren
  • Künstlerisch bearbeitete Gläser
  • Werbeverglasung , Vitrinen
  • Oder gewerbl. genutzte Glasflächen
  • Spiegel

versichert bzw. in einem Komfort-Tarif enthalten.

 

Mobiliarverglasung, die meist in der Hausrat-Glas-Versicherung beinhaltete ist, kann auch bei der Gebäudeglasversicherung mitversichert werden.

Denken Sie auch an Ceranfelder oder Aquarien.

Der Aus- und Einbau sowie Montage der Scheiben ist ebenfalls mitversichert.

Der Kunde kann zwischen einer speziellen

  • Wohngebäude-Glasversicherung
  • Haushalt-Glasversicherung - als Ergänzung zur Hausratversicherung
  • Gebäude-Glasversicherung für Gewerbegebäude

als eigenständige Police oder einer sogenannte Gebäude- und Mobiliarverglasung wählen.

Die Versicherungsprämie errechnet sich nach Größe der Glasflächen in Quadratmetern oder Quadratmeter-Wohnfläche.

 

Dies ist nur ein Auszug aus den versicherbaren Möglichkeiten einer Wohngebäudeglasversicherung und erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.

 

 ----  oder wünschen Sie eine ausführlichere Beratung ----
dann rufen Sie uns an: Tel.: 02771 - 8 48 88 74  Handy:  0171 - 384 38 27

Denn es stehen möglicherweise Deckungskonzepte mit günstigeren Prämien zur Verfügung.

 

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