Diese Website verwendet Cookies, um Informationen auf Ihrem Computer zu speichern. Einige davon sind ausschlaggebend für die Funktion unserer Website.
Alle Rechner auf einen Blick
Vorsorge & Pflege
Vorsorgeversicherung
Diagnose Leben / Absicherung bei Krebs
Pflegeversicherung
Pflegerente * Pflegetagegeld * Pflege-Bahr-Rente *

* externe Links
Übersicht der Videos
Personenversicherungen

Krankenversicherung
Betriebliche Krankenversicherung (bKV)

* externe Links

Sie haben eine Reise gebucht und freuen sich auf Ihren Urlaub.
Was geschieht aber, wenn Sie die Reise aus einem unvorhergesehenen Grund nicht antreten können?
Zu den ganzen Unannehmlichkeiten kommen noch Kosten auf Sie zu.

Es empfiehlt sich daher eine Reiserücktrittsversicherung, die folgende Kosten übernimmt:

  • Stornogebühren, die vertragl. geschuldet werden unter Umständen bis zur vollen Höhe des eigentlichen Reisepreises -  je nach Zeitpunkt des Rücktritts.
  • Zusätzliche Kosten die bei Reiseabbruch oder nachträglicher Rückkehr zusätzlich entstehen – müssen natürlich nachgewiesen werden.
  • Die bei Abbruch der Reise zusätzlichen und nachgewiesenen Aufwendungen für gebuchte, jedoch nicht in Anspruch genommene Leistungen.

Rücktrittsgründe
Finden Sie auf den entsprechenden Seiten der/des Anbieter/s mit dem Sie auf dem folgenden  Link verbunden werden.

Hinweise zu den Abschlussfristen
Der Vertragsabschluss muss bei Buchung, spätestens 14 Tage nach Erhalt der Reisebestätigung vorgenommen werden.
Für kurzfristige Reisebuchung gelten möglicherweise andere Abschlusskriterien.

Das sollten Sie außerdem wissen
Haben mehr als vier Personen eine Reise gemeinsam gebucht und versichert, so gelten in der Reiserücktrittsversicherung nur die jeweiligen Angehörigen der versicherten Personen und deren Betreuer als Risikopersonen, nicht mehr die versicherten Personen untereinander.


Welche Reisevariante gilt für mich?

Pauschal-/Individualreise
Hierzu gehören alle Reisen, die entweder komplett über einen Reiseveranstalter oder entsprechende Bausteine (z. B. Hotel, Flug, Mietwagen) selbst gebucht werden.

Mietobjekt
Diese Reisevariante ist immer dann zu wählen, wenn nur der Mietpreis einer Ferienwohnung, eines Ferienhauses, eines Wohnmobils, eines Hausbootes (ohne jede Zusatzleistung wie z. B. Anreise, Verpflegung oder Skipass) versichert werden soll. Hinweis: Maßgeblich für die Berechnung des Beitrages ist die Prämie pro Objekt. Diese ist nicht durch die Anzahl der Personen zu teilen. Trotzdem sind alle Namen der Mitreisenden anzugeben.

Schiffsreise
Wird bei einer gebuchten Reise ein Schiff mitgenutzt (z. B. Nilkreuzfahrt mit 1 Woche Badeurlaub), so ist der Tarif für Schiffsreisen zu wählen.

Selbstbehalt
Bei jedem Versicherungsfall trägt die versicherte Person einen Selbstbehalt. Dieser beträgt - soweit nichts anderes vereinbart - 25,00 EUR pro Person. Wird der Versicherungsfall durch Krankheit ausgelöst, so beträgt der Selbstbehalt 20 % vom erstattungsfähigen Schaden, mindestens jedoch 25,00 EUR pro Person.

Der überwiegende Teil der o. a. Angaben wurde mit freundlicher Genehmigung von der Signal-Iduna-Versicherung zur Verfügung gestellt.

Dies ist nur ein Auszug aus den versicherbaren Möglichkeiten einer Reiserücktrittsversicherung und erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.

 

 

Ein Beratungsprotokoll wird online nicht erstellt, da der Kunde eigenverantwortlich ohne Beratung sein

Deckungskonzept zusammenstellt und somit auf ein Protokoll automatisch verzichtet.  

 

 ----  oder wünschen Sie eine ausführlichere Beratung ----
dann rufen Sie uns an: 02771 - 8 48 88 74  ;  Handy:  0171-3843827

 

Denn es stehen möglicherweise Deckungskonzepte mit günstigeren Prämien zur Verfügung.

 

Datenschutzrechtliche Bestimmungen werden unserseits eingehalten - nicht gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben, sondern lediglich für ein Angebot genutzt. 

Â