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Eine private Pflegerentenversicherung ist heute wichtiger denn je.

Die Leistungen der gesetzl. Pflegeversicherung  stellen nur noch eine Grundabsicherung dar.  Hier die Leistungen in der Tabelle:

Quellen: Bundesministerium für Gesundheit, Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
(vigo Krankenversicherungen VVaG)

Quellen: Bundesministerium für Gesundheit, Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
(vigo Krankenversicherungen VVaG)

 

Die Kosten für einen Heimplatz kennen Sie?  Es kommen schnell über 3.200 € zusammen.

Informieren Sie sich unter folgendem Link:

Nur ein Beispiel:

Pflegeplatzkosten

Gesetzl. Leistung

Monatl. Lücke

            3.200,- Euro

           1.550,- Euro

           1.650,- Euro

Es entsteht so nur über 8 Jahre – das ist die durchschnittliche Pflegedauer
Eine Belastung in Höhe von 158.400,- € , das sind jährlich 19.800,-- €

Ein schönes Einfamilienhaus, was sich z. B. die Eltern für die Kinder vom Mund abgespart hatten.

Eine private Pflegeversicherung könnte diese Kosten abdecken, denn sonst müssten Ehepartner oder Kinder für die Pflege aufkommen  ( lt. Sozialgesetzbuch )

Erst wird das eigene Vermögen, dann das der Angehörigen – siehe oben und dann erst das der Allgemeinheit für die Lücke herangezogen.  

Eine Alternative ist für Viele die Pflege zu Hause.

Das bedeutet jedoch möglicherweise die Aufgabe des Arbeitsplatzes oder Einstellung von Helfern, die natürlich  Kosten verursachen.

Entscheiden Sie sich für den Abschluss einer privaten Pflegeversicherung!

 Worauf sollten Sie dabei achten:

  • Volle Leistung auch bei Laienpflege (z.B. durch Angehörige)
  • Einmalauszahlung bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit
  • Leistungs-/ Nachversicherungsgarantie bei gesetzlichen Änderungen
  • Dynamisierung im Leistungsfall
  • Option auf Höherversicherung auch im Pflegefall
  • Verzicht auf Wartezeiten / Karrenzzeiten
  • Leistungen auch bei Demenz

Unterschiede zwischen Pflegetagegeld und Pflegerentenversicherung:

Pflegetagegeld

  • Das Pflegetagegeld ist als Risikobeitrag kalkuliert
  • Beitragsanpassung kann erfolgen.
  • Pflegetagegeld eignet sich eher für ältere Personen
  • Unterschiedliche Pflegegelder in den einzelnen Stufen möglich – Tarifgestaltung beachten

Pflegerentenversicherung

  • Die Pflegerentenversicherung besteht im Gegensatz zum Pflegetagegeld aus einer Kombination aus einem Risikotarif und einem Sparanteil, welcher gewährleistet dass im Pflegefall eine monatliche Zahlung erfolgt  -  zuzüglich Gewinnüberschüsse.
  • Es entstehen Rückkaufswerte - erwirtschaftete Gewinne werden möglicherweise ausgezahlt
  • stabile Beiträge über die komplette Laufzeit
  • ist im Verhältnis zum Pflegetagegeld etwas teurer
  • Ab Pflegestufe I meistens Beitragsfreistellung
  • Bei Pflegebedürftigkeit gem. Bedingungen erfolgt eine lebenslange monatl. Zahlung
  • Erst in Pflegestufe III erfolgt die Zahlung der 100%-tigen, monatlich vereinbarten Rente – Pflegestufen I und II  werden anteilmäßig gezahlt. ( Tarifgestaltung beachten)
  • Die Pflegerente ist nicht an eine pflegerische Leistung gebunden
  • Pflegerente eignet sich eher für jünger Personen

 

Durch den Medizinischen Dienst – die Pflegestufe wird meist durch einen Arzt, der im Auftrag der Krankenkassen die Untersuchungen durchführt, bestimmt - Medizinischerdienst.

Trifft nun eine private Versicherungsgesellschaft eine Leistungspflicht, orientiert sie sich an der Einstufung des Medizinischen Dienstes  – der gesetzlich eingestuften Pflegestufe.

Allerdings stufen auch Gesellschaften nach Punkten  der sogenannten ATL’s  ( Aktivitäten des täglichen Lebens ) eine Pflegestufe ein. Ein Vertrauensarzt – unter Umständen bestimmt durch den Versicherer, legt die Punkte fest.


Demenz - ist kein körperliches Gebrechen.

Daher solle unbedingt darauf geachtet werden,
dass auch Leistungen bei Demenz – auch ohne Einstufung in eine Pflegestufe – erfolgen.

Die sogenannte „Reisberg-Skala“ gibt Anhaltspunkte über die Schwere der Krankheit. 

(leichte Demenz – mittelschwere Demenz – schwere Demenz)

Weitere Informationen sind in einschlägigen Info-Schriften der Krankenversicherer zu finden.

 

Dies ist nur ein Auszug aus den versicherbaren Möglichkeiten einer Pflegerentenversicherung und erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.

 

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Deckungskonzept zusammenstellt und somit auf ein Protokoll automatisch verzichtet.  

 

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