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Kapital­lebens­versicherung? - es gibt bessere Alternativen!

Die Kapitallebensversicherung ist für sicherheitsorientierte Personen geeignet und dient (e) zur privaten Altersversorgung und den Hinterbliebenenschutz.

Allerdings sollte sich der Interessent doch über die zum Teil hohen Kosten informieren und den nun gültigen und garantierten Rechnungszins von 1,75 % mit der Inflationsrate vergleichen.

Bei Alterverträgen mit bis zu 4 % garantiertem Rechnungszins, zuzüglich Gewinne und möglicherweise Schlußüberschußanteile,  sah die Welt noch etwas anders aus.

Hinzu kam unter bestimmten Voraussetzungen eine steuerfrei Auszahlung bei Verträgen, die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen worden waren.

Mit Einführung des Alterseinkünftegesetzes ( AltEinkG)  hat sich auch die steuerliche Landschaft der Lebensversicherung verändert.

Ab dem 01.01.2005 abgeschlossenen Verträge unterliegen der Einkommensteuer.

Unter bestimmten Bedingungen wird allerdings das Halbeinkünfteverfahren angewandt.

Erträge aus Kapitallebensversicherungsverträge werden bis zur Hälfte des Ertragsanteils besteuert, wenn sie eine mindestens 12-jährige Laufzeit haben und die Auszahlung nach dem 60 Lebensjahr erfolgt.

Für abgeschlossene Verträge nach dem 31.12.2011 ist sogar die Vollendung des 62. Lebensjahres des Steuerpflichtigen erforderlich.

Die steuerliche Behandlung und die Verzinsung der Lebensversicherung hängt also vorwiegend vom Vertragsbeginn ab.

Die o. a. Ausführungen stellen keine steuerliche Beratung dar, sondern sind in den Prospekten der Gesellschaften als Infos aufgeführt und nachzulesen.  

Aufgrund der gegenwärtigen wirtschaftlichen Lage empfiehlt es sich jedoch in Sachwerten zu investieren.

Um Altersvorsorge zu betreiben, sollten der Sachwert vor Geldwert favorisiert werden

Für den Hinterbliebenenschutz ist eine Risiko-Lebensversicherung geeignet, die schon um ein Vielfaches günstiger zu haben ist, als eine Kapitallebensversicherung.


Dies ist nur ein Auszug aus eine Vielzahl von Informationen und erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.

  • Schauen Sie sich unter der Rubrik Sachwertanlage auf dieser Web-Seite um. Sie finden bestimmt eine Alternative.

 

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