Berufsunfähigkeitsrente    - Absicherung Ihrer Arbeitskraft -
Nachdem Sie den verwirrenden Gesetzestext des Sozialgesetzbuches ( SGB ) unter der Rubrik "Berufsunfähigkeitsrente" gelesen haben, hier einige Ausführungen zu der
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-Privaten Berufsunfähigkeitsrente der Versicherer -
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Lt. den allgemeinen Versicherungsbedingungen lautet die Definition:
Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Kräfteverfall oder Körperverletzung, die ärztlich nachgewiesen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außer Stande ist, ihren Beruf auszuüben und nicht freiwillig einen seiner Stellung und Ausbildung entsprechenden Beruf ausübt/en kann.*
*Kleinere Abweichungen von Versicherer zu Versicherer könnten möglich sein.
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Im Klartext:
Für die ab dem 02.01.1961 Geborenen fällt die ursprüngliche Regelung der gesetzl. Berufsunfähigkeitsrente weg.
Fällt nämlich die Arbeitskraft wegen eines gesundheitlichen Gebrechens aus, sind erhebliche finanzielle Einbußen zu erwarten.
Für diesen Personenkreis gelten voran die Regeln für die Erwerbsminderungsrente.
Siehe dazu die Tabelle weiter unten *
Allerdings wird in der privaten Versicherungswirtschaft für die Leistungen der Bu-Rente der Grad der Invalidität bzw. des Gebrechens festgelegt werden müssen. - am besten durch keinen Vertragsarzt der Gesellschaft.
Daher ist die Arbeitskraftabsicherung über eine Berufsunfähigkeitsrente oberste Priorität.
Die Einkommenslücken zu Ihrem Bruttogehalt sind enorm:
Über einen Zeitraum von 35 Jahren stellt Ihre Arbeitskraft einen Kapitalwert von mindestens etwa 750.000 € ohne Lohnsteigerung  dar – rechnen Sie nach!
* Kenne Sie Ihre staatliche Versorgung im Falle einer Erwerbsminderung?
Erwerbsfähigkeit in Stunden |
 Rente |
Staatliche Rente bei einem Bruttoeinkommen in Höhe von |
||
2.000 € |
2.500 € |
3.000 € |
||
6 Stunden und mehr |
keine Rente |
0 € |
0 € |
0 € |
zw. 3 und 6 Stunden |
halbe Rente |
ca. 342 € |
ca. 417 € |
ca. 480 € |
weniger als 3 Stunden |
volle Rente |
ca. 684 € |
ca. 843 € |
ca. 960 € |
Volle Rente ca. 30 % und halbe Rente ca. 15 % vom letzten Bruttogehalt.
Außerdem: Anspruch besteht erst nach 5 Jahren Wartezeit; 36 Pflichtbeiträge müssen in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der EM eingezahlt sein. ( Auzubis. haben möglicherweise keinen Anspruch auf Rentenleistung)
Auf einige Bedingungen beim Abschluss einer Bu-Rente sollten Sie dabei achten:
- weltweiter Schutz
- keine Beitragserhöhung bei Berufswechsel
- keine Arztanordnungsklausel
- Abstrakte Verweisbarkeit
- keine Vertragsärzte
- keine Anzeigepflicht bei Berufswechsel
- Leistungsdynamik
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- ab 50 % einer Erwerbsminderung die volle vereinbarte Leistung
oder
- zwischen 25 bis 75 % der Erwerbsminderung, anteilmäßige Leistungen analog dem Grad der
Behinderung und dann aber ab 75 % volle Leistung.
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Dienstunfähigkeits- oder Vollzugsdienstunfähigkeitsrenten
stellen eine Besonderheit dar.
Hierbei sollte es weniger um den Grad der Invalidität als um die Versetzung in den Ruhestand gehen.
Es kann durchaus sein, dass ein Vollzugsdienstbeamter auch mit weniger als die geforderten 50 % Erwerbsminderung in den Ruhestand versetzt wird.
Er ist vielleicht nur zu 45 % oder 48 % in seinem Erwerb gemindert. Aus der Dienstunfähigkeits- oder Berufsunfähigkeitsversicherung hätte er dann noch keinen Anspruch auf Leistung.
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Was dann?
Mit Versetzung in den Ruhestand wegen Vollzugsdienstunfähigkeit - aus einer solchen Police, wären bedingungsgemäß Leistungen zu erwarten, auch wenn der Grad der Erwerbsminderung unter 50% liegen würde.
Die Vollzugdienstunfähigkeitsrente ist deswegen nicht unbedingt an den Grad der Invalidität gekoppelt, sondern vorwiegend an die Aushändigung der Urkunde wegen Versetzung in den Ruhestand.
Da hier ein erhöhte Risiko für die Versicherer besteht, sind nur wenige Gesellschaften bereit eine Vollzugsdienstunfähigkeit absichern.
Dies ist nur ein Auszug aus den versicherbaren Möglichkeiten einer Berufsunfähigkeitsrentenversicherung und erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.
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