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Direktversicherung / Gehaltsumwandlung

Die Direktversicherung ist eine Form der betrieblichen Altersversorgung. Sie kann als Lebens- oder Rentenversicherung oder eine Fondsgebundenen Vertrages abgeschlossen werden. Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber; versicherte Person der Arbeitnehmer. Der Beitrag wird durch den Arbeitnehmer entrichtet. Bezugsberechtigt für die Leistungen ist der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen.  

  • Die Fälligkeit darf nicht vor dem 60. Lebensjahr (für Verträge ab 2012 nicht vor dem vollendeten 62. Lebensjahr) eintreten
  • Eine Verrentung oder Kapitalauszahlung ( Achtung: nachgelagerte Besteuerung )  ist möglich
  • Wir das Arbeitsverhältnis beendet wird der Vorsorgevertrag auf den Arbeitnehmer  oder den neuen Arbeitgeber ( Portabilität ) übertragen. - Steuerfrei - oder kann privat weitergeführt werden.
  • Es besteht eine unkomplizierte Abwicklung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Unverfallbare Ansprüche bleiben bestehen.
  • Der Vertrag wird nicht auf das Arbeitslosengeld II ( Hartz IV) angerechnet
  • Die Direktversicherung ist nur im ersten Arbeitsverhältnis möglich.

Für 2013 können 2.784,-- €   ( monatl. 232,-- €  ) an Beitrag  steuer- und sozialabgabenfrei in einen Vertrag eingezahlt werden. Das sind 4 % der Beitragsbemessungsgrenze  ( West ).   1.800 € können unter bestimmten Voraussetzungen  zusätzlich nochmal steuerfrei aber nicht mehr sozialabgabenfrei eingezahlt werden – wenn kein „Altvertrag“ einer Direktversicherung besteht, für den noch die Bestimmungen der Pauschalsteuer gem. § 40 b EStG  gelten.

Da die Einzahlungen zu Beginn eine Steuerfreiheit genießen müssen die Auszahlung - wenn auch dann mit einem möglicherweise geringeren Steuersatz  ( im Alter ),   versteuert werden. Aufgrund des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes ( GMG von 2004 ) sind unter Umständen  noch Sozialbeiträge zu entrichten  Bei einer privaten Weiterführung des Vertrages reduzieren sich die Sozialbeiträge anteilmäßig.

Die Direktversicherung ist nur eine - von mehreren Durchführungswegen in der betrieblichen Altersversorgung ( BAV )  - aber auch die meist angewandteste Form.

Entgeltumwandlung

Ein monatlicher Betrag wird vom Bruttolohn des Arbeitnehmers abgezogen und für die  betriebliche Altersvorsorge in Form eines privaten Vertrages für die Altersversorgung eingezahlt. Durch die Einsparung von Sozialversicherungsbeiträgen erhöht sich der Sparanteil für die private Altersversorgung.

 

Vermögenswirksame Leistungen

können durch Entgeltumwandlung - Gehaltsumwandlung ebenfalls in eine Direktversicherung angelegt werden. Die volle VWL-Leistung fließt dann sozialversicherungsfrei und steuerneutral auf den Versicherungsvertrag.

Steuervorteile und Ersparnisse bei den Sozialabgaben  und Steuervorteile machen die Direktversicherung zu einer attraktiven Anlageform, obwohl eine nachgeklagerte Besteuerung und der geringe Garantiezins der Versicherer die Rendite doch schmälern kann.

Für Verträge, die nach dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden, gilt das Alterseinküftegesetz (AltEinkG).

Die Gehaltsumwandlung kann so dargestellt werden, dass bei  gleichem Nettolohn  durch die Steuer- und Sozialversicherungsersparnis  Beiträge für die Altersversorgung zur Verfügung stehen.

Unter den angefügten PDF-Dateien finden Sie verschiedene Rechenbeispiele, dafür, dass bei  annähernd gleichem Nettogehalt  einen Sparbeitrag zwischen ca. 50 €  und 115 € für die Altersversorgung zur Verfügung stehen.

"Berechnung - Nettoaufwand 25,- €" als PDF-Download:                                                 

"Berechnung - gleicher Nettolohn - Umwandlung VL" als PDF-Download:                     

Dies ist nur ein Auszug aus den Möglichkeiten einer Direktversicherung und erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.

----  Wünschen Sie eine ausführliche Beratung ---- dann rufen Sie uns an:     
02771 - 8 48 88 74  ;  Handy:  0171-3843827

 

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Die o. a. Ausführungen stellten keine steuerliche Beratung dar, sondern gelten rein informativ.